Anmeldungen

E-Banking:

Doja, Donato Martinoia, Bundesrat R. Minger-Strasse 3, 3054 Schüpfen, Postfinance, IBAN: CH22 0900 0000 3046 3397 3

Allgemeine Vertragsbestimmungen

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle von Doja organisierten und durchgeführten Angebote.

  1. Angaben bei der Anmeldung

Das Online-Anmeldeformular ist vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.

  1. Leistungen von Doja

3.1. Die Leistungen von Doja ergeben sich aus dem Detailprogramm und der Bestätigung. Die Teilnehmenden nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Angebote von Doja in der freien Natur stattfinden.

Die aufgeführten Programme stehen immer unter Vorbehalt, dass die Witterungs- und Geländeverhältnisse, behördliche Anordnungen usw. die Durchführung entsprechend der Ausschreibung erlauben.

3.2. Für die Anreise und Rückreise sowie das rechtzeitige Eintreffen am Treffpunkt sind Sie selber verantwortlich.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Ist beim Angebot nichts anderes vermerkt, so gilt die Anmeldung ab Eingang der Zahlung als definitiv. Die, bei den Angeboten vermerkten Preise, sind jeweils in SFr angegeben. Die Bezahlung ist durch E-Banking oder über einen Einzahlungsschein möglich.

4.2 Der Betrag muss spätestens 20 Tage vor dem Beginn des Angebotes auf dem Konto von Doja eingegangen sein.

  1. Teilnahmebedingungen

Bei gewissen Angeboten von Doja wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Anforderungen leiten sich vom Programm ab. Im Zweifel ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet ärztlichen Rat einzuholen und/oder mit Doja die Beschwerden zu besprechen.

  1. Mitwirkungspflichten

6.1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, vor und während der Angebote die Weisungen von Doja zu befolgen. Sie verpflichten sich, sich in die Gruppe einzubringen und sich loyal gegenüber den anderen Teilnehmenden zu verhalten.

6.2. Doja ist berechtigt, einen Teilnehmer vor oder während der Reise von dieser auszuschliessen, wenn der Teilnehmer nicht bereit ist, den Weisungen von Doja Folge zu leisten, den Erfolg des Angebotes durch sein Verhalten gefährdet, sich oder andere durch sein Verhalten gefährdet oder die Gruppe trotz Mahnung nachhaltig stört. Gleiches gilt, wenn der Teilnehmer die Anforderungen und Teilnahmebedingungen nicht erfüllt. In diesem Fall gelten die Bestimmungen über die Annullierung der Reise durch den Teilnehmer.

  1. Annullierung der Reise durch den Teilnehmer, mangelnde Reisepapiere

7.1. Die Annullierung einer Anmeldung hat mittels Brief oder E-Mail an Doja zu erfolgen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungszeitpunktes ist das Eintreffen der Annullierungsmitteilung bei Doja an einem Werktag.

7.2. Bei Annullierung werden folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:

– bis 61 Tage vor Beginn des Angebotes 20% des entsprechenden Preises

– bis 31 Tage vor Beginn des Angebotes 50% des entsprechenden Preises

– bis 15 Tage vor Beginn des Angebotes 80% des entsprechenden Preises

– 14 bis 0 Tage vor Beginn des Angebotes 100% des des entsprechenden Preises

7.3. Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig am Treffpunkt und können deshalb nicht am Angebot teilnehmen, ist in jedem Fall der gesamte Preis geschuldet.

  1. Absage des Angebots durch Doja

8.1. Wird eine allfällige im Detailprogramm bzw. im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Doja das Angebot entsprechend dem Buchungsverlauf, jedoch bis spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Angebotes absagen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Preises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

8.2. Sofern infolge höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen, Geländeverhältnissen, Naturereignissen, behördliche Massnahmen und Anordnungen usw., unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann Doja die Reise jederzeit absagen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

  1. Vorzeitige Beendigung der Reise durch Teilnehmer, Teilleistungen

Bricht ein Teilnehmer das Angebot vorzeitig ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z. B. Rückreisekosten gehen zu seinen Lasten. Gleiches gilt, wenn Teilnehmer im Preis inbegriffene Leistungen nicht beziehen oder nicht daran teilnehmen.

  1. Programmänderungen während der Reise, Ausschluss von der Reise

10.1. Doja behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Programm oder Leistungen während des Angebotes zu ändern, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Witterungsverhältnissen, Geländever hältnissen, behördlicher Massnahmen aller Art notwendig wird.

10.2. Doja ist berechtigt, Teilnehmer von der Fortsetzung des Angebotes auszuschliessen, wenn sie dazu berechtigten Anlass geben, wie z.B. Nichterfüllen der körperlichen oder gesundheitlichen Voraussetzungen, der geforderten technischen und konditionellen Anforderungen oder anderer Teilnahmebedingungen, sich nicht Einfügen in die Gruppe oder nachhaltiges Stören derselben. In diesem Falle bleibt der Preis geschuldet. Allfällige Zusatzkosten für die Rückreise usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers. Jegliche Schadenersatzansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

 

  1. Haftung

11.1. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht oder haben Sie einen Schaden infolge einer Pflichtverletzung durch Doja erlitten, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes resp. Schadenersatzes, sofern und soweit es Doja nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.

11.2. Jegliche Haftung von Doja ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:

  1. a) auf Versäumnisse Ihrerseits, insbesondere bei Nichtbefolgen der Weisungen von Doja, der Reiseleitung oder Leistungserbringer, mangelnder Ausrüstung, ungenügender Gesundheit, Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen usw.;
  2. b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
  3. c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Dojas trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

11.3. Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet Doja im Rahmen dieser AGB.

11.4. Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Doja auf maximal den Preis des Angebotes pro Person beschränkt.

11.5. Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen, Handys, Kreditkarten, Bargeld usw.: Für die sichere Aufbewahrung dieser Gegenstände sind die Teilnehmer verantwortlich. Diese Gegenstände dürfen nicht in unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Doja haftet nicht für den Verlust, Diebstahl, Missbrauch, Beschädigung usw. dieser Gegenstände.

11.6. Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren internationalen Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhenden Gesetzen und nationalen Gesetzen. Bei anderen als Personenschäden (d.h. Sach- und reinen Vermögensschäden) ist die Haftung unter allen Rechtstiteln auf maximal den Preis des Angebotes pro Person beschränkt, vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in den anwendbaren internationalen Abkommen, nationalen Gesetzen und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen.

  1. Versicherungen

Der persönliche und genügende Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer, der Organisator übernimmt diesbezüglich keine Haftung.

  1. Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Doja ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.